Gib dein zu versteuerndes Einkommen ein — der Kalender zeigt, bis zu welchem Tag im Jahr du rechnerisch fürs Finanzamt arbeitest. Ein Musterfall, keine Auskunft zu deinem Steuerfall.
Max' Beispiel aus der Story ist eingetragen (frei erfundene Beispielfigur): 100.000 € zu versteuerndes Einkommen, Musterwohnung 560.000 €. Ändere die Werte auf deine.
Deine Zahlen bleiben in deinem Browser und werden nicht übertragen – außer du schickst dein Ergebnis selbst an Florian.
Modellrechnung, keine Steuer- oder Anlageberatung. Abschreibungen verschieben Steuer, sie schenken keine; Verkauf binnen zehn Jahren ist steuerpflichtig (§ 23 EStG); vermietete Immobilien können Verluste bringen.
Musterfall Wohnung: Berlin-Projektstandard 21 €/m² Kaltmiete (≈ 6.300 €/m² Kaufpreis, 4 % Anfangsmietrendite), Zins 3,7 %, Tilgung 1,5 %, Kaufnebenkosten 8 % aus eigener Tasche, Darlehen in Höhe des Kaufpreises, nicht umlegbare Bewirtschaftung 20 % der Miete, Gebäudeanteil 73 %; AfA 5 % degressiv (§ 7 Abs. 5a EStG) plus 5 % Sonder-AfA (§ 7b EStG, Bemessung bis 4.000 €/m², vier Jahre), danach linear (§ 7a Abs. 9 EStG). Steuerersparnis je Jahr = Steuer heute minus Steuer mit dem Ergebnis aus Vermietung; Hochrechnung über 10 oder 20 Jahre = Summe der Jahreswerte, ohne Verzinsung; Miete und Zins über den ganzen Zeitraum konstant (keine Anschlussfinanzierung), Werte nominal, ohne Leerstand, Instandhaltungsspitzen, Wertänderungs- und Zinsänderungsrisiko. Die Abschreibungen sind zeitlich befristet (Bauantrag/Baubeginn); Steuerrecht kann sich ändern.
Florian Wolny
Dein Berater · § 34d/f/i GewO
„Der Kalender zeigt die Richtung. Ob eine Wohnung bei dir trägt, rechnen wir mit echten Objekten durch — ehrlich, inklusive der Risiken."
Es ist eine Veranschaulichung: deine Einkommensteuer geteilt durch dein zu versteuerndes Einkommen, umgerechnet auf die 365 Kalendertage des Jahres. Gerechnet wird mit dem amtlichen Grundtarif 2026 (§ 32a EStG); zusammen veranlagt mit dem Splittingtarif. Sozialabgaben zählen nicht mit — mit Abgaben wäre es länger. Dein Steuerbescheid bleibt Sache deines Steuerberaters.
Damit die Grundzahl mit dem Kapitalanlage-Check und den Story-Decks übereinstimmt, die nur die Einkommensteuer zeigen. Beides lässt sich dazuschalten: der Solidaritätszuschlag greift ab 20.350 € Einkommensteuer (zusammen 40.700 €) mit Milderungszone, die Kirchensteuer mit 9 % der Einkommensteuer (Bayern und Baden-Württemberg 8 %). Kinderfreibeträge, die Soli und Kirchensteuer mindern, sind nicht modelliert.
Eine vermietete Neubauwohnung im KfW-40-Standard mit QNG-Siegel, gerechnet mit den Annahmen des Kapitalanlage-Checks (21 €/m² Kaltmiete, 6.300 €/m² Kaufpreis, 3,7 % Zins, 1,5 % Tilgung, 8 % Nebenkosten aus eigener Tasche, 73 % Gebäudeanteil). Die Sonder-AfA nach § 7b EStG gilt vier Jahre, danach läuft die Abschreibung linear weiter — deshalb der Zehnjahresschnitt statt einer Jahr-1-Zahl. Beide Abschreibungen sind befristet und an Bauantrag bzw. Baubeginn gebunden; ob ein Objekt qualifiziert, klärt dein Steuerberater.
Nein. Es ist eine anonyme Modellrechnung zur Orientierung. Vermietete Immobilien haben Risiken – Leerstand, Instandhaltung, Zins- und Marktänderungen, Klumpenrisiko. Ob eine Kapitalanlage-Immobilie zu dir passt, klären Beratung (§ 34f/§ 34i GewO) und dein Steuerberater.
Nein. Check und Erstgespräch sind unverbindlich und kostenfrei. Es werden keine Daten übertragen — alles rechnet in deinem Browser.
Vereinfachte Modellrechnung zur Orientierung – unverbindlich, ohne Gewähr; keine Anlage-, Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung; eine Hilfeleistung in Steuersachen erbringen wir nicht (§ 5 StBerG). Tarif 2026 (§ 32a EStG), Einkommen und Tarif unverändert fortgeschrieben; Hochrechnungen über 10 oder 20 Jahre sind Summen der Jahreswerte, nominal und ohne Verzinsung; Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer nur auf Wunsch, ohne Kinderfreibeträge; ohne Sozialabgaben. Musterfall Wohnung: Berlin-Projektstandard 21 €/m² Kaltmiete (≈ 6.300 €/m² Kaufpreis, 4 % Anfangsmietrendite), Zins 3,7 %, Tilgung 1,5 %, Kaufnebenkosten 8 % aus eigener Tasche, Darlehen in Höhe des Kaufpreises, nicht umlegbare Bewirtschaftung 20 % der Miete, Gebäudeanteil 73 %; AfA 5 % degressiv (§ 7 Abs. 5a EStG) plus 5 % Sonder-AfA (§ 7b EStG, Bemessung bis 4.000 €/m², vier Jahre), danach linear nach § 7a Abs. 9 EStG; Jahr-1-Betrachtung mit Anschaffung zum Jahresbeginn; Miete und Zins über den ganzen Zeitraum konstant, keine Anschlussfinanzierung modelliert. Die Abschreibungen sind zeitlich befristet (Bauantrag/Baubeginn) — Förderzeitraum und Sonder-AfA prüft der Steuerberater am Objekt; Steuerrecht kann sich ändern. Ohne Leerstand, Instandhaltungsspitzen, Wertänderungs- und Zinsänderungsrisiko. Ergebnisse sind keine Zusage; Immobilieninvestments können zu Verlusten führen. Es werden keine Daten übertragen. · © Wolny Finanzberatung · Magdeburg · finanzierungmitflori.com