Wolny Finanzberatung

Das Altersvorsorgedepot · ab 2027

Die größte Altersvorsorge-Reform seit Jahrzehnten.

Ab 2027 legt der Staat sein Geld direkt in dein Depot – als echte Zulage, Jahr für Jahr. Und du entscheidest, wofür das Kapital arbeitet: für deine Rente, für die eigenen vier Wände (Haus oder Wohnung, in Sonderfällen auch ein Umbau) – oder für beides. Dieser Rechner zeigt dir in einer Minute, was das im Modell für dich heißt.

Unverbindlich · ca. 1 Minute · anonym

§ 34d · § 34f · § 34iBundesweit tätig

Die Förderung in Zahlen

i

50 Cent je Euro. Für die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr legt der Staat die Hälfte obendrauf – darüber noch 25 Cent je Euro, bis 1.800 €. Macht bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr.

ii

+ bis zu 300 € je Kind. Die Kinderzulage legt 1 € auf jeden gesparten Euro – für die vollen 300 € je Kind braucht es also auch 300 € Eigenbeitrag je Kind. Sie fließt, solange Kindergeld fließt.

iii

Rente oder Eigentum. Das geförderte Kapital ist für den Ruhestand gedacht – und für die selbst genutzte Immobilie entnehmbar: Kauf, Bau, Entschuldung. Für den barrierereduzierenden Umbau gelten eigene, enge Voraussetzungen (§ 92a EStG) – das prüfen wir im Einzelfall.

Stand des Reformbeschlusses – Einzelheiten können sich bis zum Start ändern. Unverbindliche Modellrechnung.

AV-Depot-Rechner

Wofür soll dein Depot arbeiten?

Beides ankreuzen geht auch – dann siehst du beide Ergebnisse untereinander.

Deine Angaben

Dein Alter heute30 Jahre
1864
Wer spart?allein
Sparbeitrag je Person / Monat150 €
€/Mon.

150 €/Monat = 1.800 €/Jahr = voller Zulagenrahmen je Person. Mehr sparen geht immer – gefördert werden die ersten 1.800 €.

Startkapital · z. B. Riester-Übertrag0 €
€

Ein Einmalbetrag, der von Anfang an mitarbeitet – typischer Fall: das Guthaben aus einem alten Riester-Vertrag, das ins Altersvorsorgedepot übertragen wird. Genauso passt hier vorhandenes Erspartes hinein.

Riester-Guthaben übertragen – worauf es ankommt
Die Förderung bleibt: Gefördertes Altersvorsorgevermögen soll sich förderunschädlich ins Altersvorsorgedepot übertragen lassen – erhaltene Zulagen und Steuervorteile sind dann nicht zurückzuzahlen (Stand des Reformbeschlusses, Details können sich bis zum Start ändern).
Welche Zahl hier hineingehört: der Übertragungswert deines Anbieters – nicht zwingend der Stand aus der letzten Standmitteilung; beide können auseinanderliegen.
Kosten des Wechsels: Der bisherige Anbieter darf in den ersten fünf Jahren höchstens 150 € berechnen, der neue Anbieter höchstens eine Verwaltungspauschale von 150 €. Zieh das vorab ab, dann rechnet der Rechner mit dem, was wirklich im Depot ankommt.
Keine Zulagen auf den Übertrag: Gefördert wird nur, was du laufend einzahlst – das übertragene Kapital wächst allein über die Rendite.
Die Beitragsgarantie entfällt: Im Depot ist der Betrag nicht mehr garantiert, dafür gibt es die Renditechance. Ob sich der Wechsel für deinen Vertrag rechnet, hängt an Kosten, garantierten Werten und Rentenfaktor des Altvertrags – das schauen wir uns an, bevor irgendetwas übertragen wird.
Kinder mit Kindergeld0
04

Je Kind gibt es bis zu 300 € Kinderzulage pro Jahr, solange Kindergeld fließt.

Kindergeld läuft noch etwa12 Jahre
1 Jahr18 Jahre

Faustregel: 18 minus Alter des jüngsten Kindes (bei Ausbildung/Studium länger, bis max. 25).

Erwartete Rendite p.a.6 %

Vor Kosten. Die 1,0 % Depotkosten (gesetzlicher Deckel im Standarddepot) zieht der Rechner automatisch ab.

ModellrechnungFörderstaffel ab 20271,0 % Depotkosten

Dein Depot zum Rentenbeginn mit 67

– €

–
gleiches Depot ohne Förderung
–
Zulagen vom Staat bis 67

Beide Werte vor der nachgelagerten Besteuerung im Ruhestand. Wie sich das AV-Depot gegen einen ETF-Sparplan schlägt, zeigt der eigene AV-vs.-ETF-Check.

Du zahlst ein

–

Der Staat legt drauf

–

Kapitalertrag

–

Wertzuwachs im Depot nach Kosten

Monatliche Auszahlung ab 67

–

Entnahmeplan 67–85, danach aufgebraucht · 3 % Rendite · vor Steuer · nominal

Verlauf

So wächst dein Depot bis zum Rentenbeginn

Die durchgezogene Linie ist dein gefördertes Depot, die gestrichelte dasselbe Depot ohne Zulagen. Die Fläche dazwischen ist der Vorsprung, den die Förderung erarbeitet – er wächst mit jedem Jahr, weil auch die Zulagen mitverzinst werden.

Modellrechnung mit konstanter Rendite – der tatsächliche Kursverlauf schwankt, die Kurven sind geglättet. Unverbindlich, ohne Gewähr.

Die Zeile „monatliche Auszahlung ab 67“ ist ein Entnahmeplan: Das Depot wird zwischen 67 und 85 gleichmäßig aufgebraucht, das Restkapital verzinst sich dabei mit angenommenen 3 % p. a. Es ist keine lebenslange Rentenzusage – wie lange das Geld reicht und welche Auszahlform zu dir passt, gehört ins Gespräch.

Zusammensetzung

Woraus dein Depot am Ende besteht

Gestapelt: unten deine eigenen Einzahlungen, darüber die Zulagen vom Staat, oben der Kapitalertrag. Gut zu sehen: Am Anfang trägst fast nur du – je länger die Laufzeit, desto größer wird der Anteil, den Zulagen und Zinseszins beisteuern.

Modellrechnung mit konstanter Rendite – der tatsächliche Kursverlauf schwankt, die Kurven sind geglättet. Unverbindlich, ohne Gewähr.

Im Detail

Dein Depot Jahr für Jahr

Alle fünf Jahre plus das Endjahr – jeweils kumuliert, also von heute bis zum jeweiligen Alter aufaddiert.

AlterEingezahlt inkl. StartZulagenKapitalertragDepotwertohne Förderung

Alle Beträge nominal (ohne Inflationsausgleich) und vor der nachgelagerten Besteuerung. Unverbindliche Modellrechnung, ohne Gewähr.

Florian Wolny, dein Berater

Florian Wolny

Dein Berater · § 34d/f/i GewO

„Ob Rente, Eigentum oder beides – ich zeige dir ehrlich, was das neue Depot für deinen Plan leisten kann. Ohne Verkaufsdruck."

Häufige Fragen

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das geförderte Wertpapierdepot aus der Altersvorsorge-Reform: Ab 2027 zahlt der Staat seine Zulagen (bis 540 € Grundzulage plus bis zu 300 € je Kind pro Jahr) direkt in dein Depot, das Geld wird am Kapitalmarkt angelegt. Im Standarddepot sind die Kosten gesetzlich auf 1,0 % pro Jahr gedeckelt. Die Reform ist beschlossen – einzelne Details können sich bis zum Start noch ändern.

Kann ich meinen alten Riester-Vertrag mitnehmen?

Gefördertes Altersvorsorgevermögen soll sich förderunschädlich ins Altersvorsorgedepot übertragen lassen – erhaltene Zulagen und Steuervorteile sind dann nicht zurückzuzahlen (Stand des Reformbeschlusses, Details können sich bis zum Start ändern). Im Rechner trägst du den Übertragungswert oben als Startkapital ein; er arbeitet dann von Anfang an mit. Zwei Dinge gehören zur Wahrheit dazu: Zulagen gibt es weiterhin nur auf deine laufenden Beiträge, nicht auf das übertragene Kapital – und die Beitragsgarantie des Altvertrags entfällt im Depot. Ob ein Wechsel für deinen konkreten Vertrag sinnvoll ist, hängt an dessen Kosten, garantierten Werten und Rentenfaktor; das prüfen wir gemeinsam, bevor etwas gekündigt oder übertragen wird.

Wofür darf ich das Kapital beim Eigentum nutzen?

Für die wohnungswirtschaftliche Verwendung (§ 92a EStG): Kauf oder Bau von selbst genutztem Haus oder Wohnung sowie Entschuldung der selbst genutzten Immobilie. Für den barrierereduzierenden Umbau gelten eigene, enge Voraussetzungen (Mindestbeträge, Nachweis durch Sachverständige). Ob deine konkrete Maßnahme darunterfällt, gehört in die individuelle Prüfung.

Kann ich Alter und Eigentum kombinieren?

Ja – es ist dasselbe Depot. Viele nutzen das geförderte Kapital erst fürs Eigentum und sparen danach für den Ruhestand weiter. Wichtig: Der Rechner zeigt beide Ziele jeweils mit deiner vollen Sparrate. Was nach einer Eigentums-Entnahme noch fürs Alter bleibt und wie du beides sauber planst, rechnen wir im Gespräch durch.

Und die Steuer?

In der Sparphase fließen die Zulagen brutto ins Depot; versteuert wird nachgelagert – im Ruhestand bzw. nach den Regeln der wohnungswirtschaftlichen Verwendung, meist zu einem niedrigeren persönlichen Satz. Ich bin kein Steuerberater; die steuerliche Einzelfallprüfung übernimmt dein Steuerberater.

Kostet der Rechner etwas?

Nein. Rechner und das anschließende Gespräch sind für dich unverbindlich und kostenfrei; vergütet werde ich über Provisionen der Anbieter.